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   BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74   

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BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74 (https://dejure.org/1976,2289)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.1976 - IV C 49.74 (https://dejure.org/1976,2289)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 1976 - IV C 49.74 (https://dejure.org/1976,2289)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ergänzung eines nach § 17 FStrG ergangenen Planfeststellungsbeschlusses - Erstrecken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Zweiten Fernstraßenänderungsgesetzes auf fernstraßenrechtliche Planfeststellungsbeschlüsse - Bestimmung der situationsabhängigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1765 (Ls.)
  • DVBl 1976, 788
  • DÖV 1976, 790
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Die (prognostische) Ermittlung der von einer noch nicht (endgültig) ausgeführten Straße zu erwartenden Verkehrsgeräusche muß von dem Straßenbauvorhaben in seiner nach dem Planfeststellungsbeschluß festgelegten Gestalt und seiner in der Planfeststellung vorausgesetzten Verkehrsfunktion ausgehen (im Anschluß an BVerwG IV C 80.74).

    Amtlicher Leitsatz: Die (prognostische) Ermittlung der von einer noch nicht (endgültig) ausgeführten Straße zu erwartenden Verkehrsgeräusche muß von dem Straßenbauvorhaben in seiner nach dem Planfeststellungsbeschluß festgelegten Gestalt und seiner in der Planfeststellung vorausgesetzten Verkehrsfunktion ausgehen (im Anschluß an BVerwG IV C 80.74).

    Amtlicher Leitsatz: Die (prognostische) Ermittlung der von einer noch nicht (endgültig) ausgeführten Straße zu erwartenden Verkehrsgeräusche muß von dem Straßenbauvorhaben in seiner nach dem Planfeststellungsbeschluß festgelegten Gestalt und seiner in der Planfeststellung vorausgesetzten Verkehrsfunktion ausgehen (im Anschluß an BVerwG IV C 80.74).

    Dazu hat der Senat in seinem ebenfalls am heutigen Tage ergangenen Urteil BVerwG IV C 80.74 für einen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vergleichbaren Rechtsstreit folgendes dargelegt:.

    Für die nach den insoweit erforderlichen neuen Feststellungen zu treffende Entscheidung des Berufungsgerichts über den nach den konkreten örtlichen Verhältnissen dem Wohngebiet der Kläger zumutbaren Verkehrslärm wird zur weiteren Förderung des Verfahrens auf folgendes hingewiesen: In dem zuvor zitierten Urteil BVerwG IV C 80.74 vom heutigen Tage hat der Senat zu der Frage, ob und gegebenenfalls nach welchem Maßstab für Lärmbelästigungen eine allgemein bestimmte "Zumutbarkeitsgrenze" gefunden werden kann, ausgeführt:.

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Er folgt jedoch, worauf der erkennende Senat in seinem insoweit § 5 Nr. 1 BImSchG betreffenden Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - (DVBl. 1976 S. 214) unter Bezugnahme auf frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum gewerberechtlichen Immissionsschutz hingewiesen hat, aus der Beziehung, die zwischen der Erheblichkeit einer nachteiligen Wirkung und ihrer Zumutbarkeit herzustellen ist.

    Sie stehen damit in prinzipieller Übereinstimmung gerade auch mit dem erwähnten zu § 5 Nr. 1 BImSchG ergangenen Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 -.

    Darauf hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Dezember 1975 - BVerwG IV C 71.73 - zwar in einem anderen Zusammenhang, aber mit allgemein für das Immissionsschutzrecht geltenden Erwägungen bereits hingewiesen.

  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Diese nachteiligen Wirkungen müssen im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, um einen Anspruch auf Schutzanlagen zu begründen, adäquat-ursächlich auf die Straße und den auf ihr stattfindenden Verkehr zurückgehen (vgl. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - in BVerwGE 41, 178 [BVerwG 17.11.1972 - IV C 21/68]), und sie müssen im Sinne der soeben angeführten (anderen) planfeststellungsrechtlichen Regelungen 'Rechte anderer' betreffen.

    Das ergibt sich aus der Ausgleichsfunktion dieser Vorschrift, die es für eine den heutigen Lebensverhältnissen in einem dicht besiedelten Land entspringende Interessenkollision 'mit der Frage zu tun (hat), ob und unter welchen Voraussetzungen Schädigungen, die von der Straße auf ihre Umgebung ausgehen können ..., dem Träger der Straßenbaulast mit der Folge zuzurechnen sind, daß er zu ihrer Abwendung oder doch zu ihrer Verminderung verpflichtet werden kann' (so Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - a.a.O. S. 186).

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Der hier zur Rede stehende Begriff der 'Unzumutbarkeit' kennzeichnet vielmehr noch im Vorfeld dessen, was der Eigentumsschutz nach Art. 14 GG unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten fordert, die der hier maßgebenden einfachgesetzlichen Güterabwägung folgende Grenze, von der ab dem Betroffenen eine nachteilige Einwirkung der Straße auf seine Rechte - auch unter Würdigung der besonderen Bedeutung, die ein leistungsfähiges Straßenverkehrsnetz für die Allgemeinheit wie für den einzelnen hat - billigerweise nicht mehr zugemutet werden soll (vgl. in diesem differenzierenden Sinn im Zusammenhang mit dem bebauungsrechtlichen Abwägungsgebot Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - in BVerwGE 47, 144 [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71] [154]).

    Eine derart auf die konkrete Situation der Umgebung abstellende Beurteilung entspricht dabei den Grundsätzen, wie sie für das Bebauungs- und Planungsrecht ganz allgemein aus dem verfassungsrechtlich verankerten 'Gebot der Rücksichtnahme' beim Aufeinandertreffen verschiedener Vorhaben oder beim Nebeneinder verschiedener Gebietsarten und verschiedener Nutzungsarten innerhalb eines einheitlichen Gebiets hergeleitet worden sind (vgl. z.B. Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG IV C 38.71 - a.a.O. S. 150 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen; Weyreuther in BauR 1975 S. 1 ff.).

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    In seinem Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19 = DVBl. 1975, 713) hat der Senat entschieden, daß das Bundes-Immissionsschutzgesetz und das Zweite Fernstraßenänderungsgesetz bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung der vor ihrem Inkrafttreten erlassenen Planfeststellungsbeschlüsse nicht anwendbar seien.

    "Zum Standort des § 17 Abs. 4 FStrG innerhalb des Planungsvorganges und bei der Planprüfung hat der erkennende Senat in dem mehrfach erwähnten Urteil BVerwG IV C 21.74 vom 14. Februar 1975 (Buchholz a.a.O. S. 14 f. = DVBl. 1975 S. 718) ausgeführt, daß die Vorschrift eine spezifische Ausprägung des fernstraßenrechtlichen Abwägungsgebotes ist.

  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 55.74

    Errichtung einer Tankstelle - Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Treten jedoch nachträglich Änderungen des materiellen Rechts ein, so ist im Anfechtungsstreit des weiteren zu prüfen, ob das neue Recht seine - gewissermaßen rückwirkende und darin ausnahmesweise - Berücksichtigung bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit auch der nach früherem Recht erlassenen Verwaltungsakte vorschreibt; im Streit um ein mit der Verpflichtungsklage geltend gemachtes Leistungsbegehren ist - tendenziell in umgekehrter Richtung - zu prüfen, ob (nunmehr) das neue Recht den erhobenen Anspruch begründet oder, wenn dies zu verneinen ist, doch die durch das alte Recht etwa begründeten Ansprüche unberührt läßt (vgl. für die Anfechtungsklage Urteil vom 14. Februar 1975 in Buchholz a.a.O. S. 3 f. = DVBl. 1975 S. 714; für die. Verpflichtungsklage Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - in Buchholz 407.4 § 9 FStrG Nr. 15 S. 9 f.; Beschluß vom 4. Juni 1975 - BVerwG IV B 41.75 -).

    Sie schließen daher zwar vom Wortlaut her nicht aus, das neue Recht auf die bei seinem Inkrafttreten noch nicht unanfechtbar abgelehnten Leistungsbegehren nach § 17 Abs. 4 FStrG in der Weise für anwendbar zu halten, wie dies nach der Rechtsprechung des Senats etwa für die Verfahren auf Bewilligung einer Ausnahme vom Anbauverbot des § 9 Abs. 1 und 8 FStrG anzunehmen ist (vgl. z.B. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 55.74 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Dabei mag - um Mißverständnissen vorzubeugen - betont werden, daß hier der Begriff des 'Zumutbaren' nicht etwa die Schwelle bezeichnet, jenseits deren sich nach der Rechtsprechung des Senats ein Eingriff in das Eigentum als 'schwer und unerträglich' und deshalb in einem enteignungsrechtlichen Sinn als 'unzumutbar' erweist (vgl. dazu im Anschluß an das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - IV C 234/65] [178 f.] zum Beispiel Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244 [BVerwG 14.12.1973 - IV C 71/71] sowie Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Dabei mag - um Mißverständnissen vorzubeugen - betont werden, daß hier der Begriff des 'Zumutbaren' nicht etwa die Schwelle bezeichnet, jenseits deren sich nach der Rechtsprechung des Senats ein Eingriff in das Eigentum als 'schwer und unerträglich' und deshalb in einem enteignungsrechtlichen Sinn als 'unzumutbar' erweist (vgl. dazu im Anschluß an das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - IV C 234/65] [178 f.] zum Beispiel Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244 [BVerwG 14.12.1973 - IV C 71/71] sowie Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148).
  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 2.69

    Rechtswirkungen der nachträglichen Änderung des Nutzungszwecks auf eine

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Denn abgesehen davon, daß in unbeplanten Bereichen im Sinne des § 34 des Bundesbaugesetzes die dort den bebauungsrechtlichen Maßstab bildende 'vorhandene Bebauung' häufig aus verschiedenartigen Gebietselementen zusammengesetzt ist und daher ihrerseits die Bildung einer Art von 'Mittelwert' verlangt (vgl. Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG IV C 2.69 - in Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 26 S. 16 [23]; Urteil vom 18. Oktober 1974 - BVerwG IV C 77.73 - in Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 45 S. 111 [118]), sind nicht alle Gebiete, die einer bestimmten Gebietsart der Baunutzungsverordnung zuzuordnen sind, schon deswegen gegenüber Verkehrsgeräuschen in gleicher Weise störanfällig.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BVerwG, 21.05.1976 - IV C 49.74
    Dabei mag - um Mißverständnissen vorzubeugen - betont werden, daß hier der Begriff des 'Zumutbaren' nicht etwa die Schwelle bezeichnet, jenseits deren sich nach der Rechtsprechung des Senats ein Eingriff in das Eigentum als 'schwer und unerträglich' und deshalb in einem enteignungsrechtlichen Sinn als 'unzumutbar' erweist (vgl. dazu im Anschluß an das Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG IV C 234.65 - in BVerwGE 32, 173 [BVerwG 13.06.1969 - IV C 234/65] [178 f.] zum Beispiel Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG IV C 71.71 - in BVerwGE 44, 244 [BVerwG 14.12.1973 - IV C 71/71] sowie Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG IV C 14.74 - in Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148).
  • BVerwG, 06.12.1968 - IV C 21.68

    Herstellung einer Straße nach Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes (BBauG) als

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

  • BVerwG, 04.06.1975 - 4 B 41.75

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausübung eines

  • BVerwG, 13.07.1973 - VII C 6.72

    Zulässigkeit einer Klage - Anspruch von Eigentümern, Mietern und Pächtern eines

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 50.74

    Ermittlung von Verkehrsgeräuschen - Straßenbauvorhaben -

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